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   BPatG, 07.12.1999 - 20 W (pat) 14/99   

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BPatG, 07.12.1999 - 20 W (pat) 14/99 (https://dejure.org/1999,2899)
BPatG, Entscheidung vom 07.12.1999 - 20 W (pat) 14/99 (https://dejure.org/1999,2899)
BPatG, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 20 W (pat) 14/99 (https://dejure.org/1999,2899)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 408
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BPatG, 17.12.1997 - 5 W (pat) 4/95

    Gebrauchsmusterschutz - Keine Verneinung der technischen Natur der Lehre bei

    Auszug aus BPatG, 07.12.1999 - 20 W (pat) 14/99
    Ist bei einem beanspruchten Arbeitsverfahren eine Handbedienung durch eine Bedienperson nicht zwingend erforderlich, reicht im Hinblick auf die Zuerkennung technischen Charakters die Möglichkeit aus, die Verfahrensschritte ohne menschliche Verstandestätigkeit allein mit technischen Mitteln durchzuführen (Bestätigung BPatGE 40, 250 - Grenzzeichenfreie Räumung; BPatG Beschl. v. 17.12.1997 - 5 W (pat) 4/95; DPMA BlPMZ 1992, 478 - Hüllkurve).

    Im Hinblick auf die Zuerkennung technischen Charakters reicht aber die Möglichkeit aus, Verfahrensschritte ohne menschliche Verstandestätigkeit allein mit technischen Mitteln durchzuführen (BPatGE 40, 250 - Grenzzeichenfreie Räumung; Anders GRUR 1999, 443, 444 zu BPatG Beschluß v. 17.12.1997 - 5 W (pat) 4/95; DPMA BlPMZ 1992, 478 - Hüllkurve).

  • BPatG, 12.11.1998 - 19 W (pat) 58/96

    Patent - Grenzzeichenfreie Räumung

    Auszug aus BPatG, 07.12.1999 - 20 W (pat) 14/99
    Ist bei einem beanspruchten Arbeitsverfahren eine Handbedienung durch eine Bedienperson nicht zwingend erforderlich, reicht im Hinblick auf die Zuerkennung technischen Charakters die Möglichkeit aus, die Verfahrensschritte ohne menschliche Verstandestätigkeit allein mit technischen Mitteln durchzuführen (Bestätigung BPatGE 40, 250 - Grenzzeichenfreie Räumung; BPatG Beschl. v. 17.12.1997 - 5 W (pat) 4/95; DPMA BlPMZ 1992, 478 - Hüllkurve).

    Im Hinblick auf die Zuerkennung technischen Charakters reicht aber die Möglichkeit aus, Verfahrensschritte ohne menschliche Verstandestätigkeit allein mit technischen Mitteln durchzuführen (BPatGE 40, 250 - Grenzzeichenfreie Räumung; Anders GRUR 1999, 443, 444 zu BPatG Beschluß v. 17.12.1997 - 5 W (pat) 4/95; DPMA BlPMZ 1992, 478 - Hüllkurve).

  • BPatG, 18.06.1997 - 9 W (pat) 91/96
    Auszug aus BPatG, 07.12.1999 - 20 W (pat) 14/99
    Auch wenn einzelne Schritte eines beanspruchten Arbeitsverfahrens von einer Bedienperson manuell ausgeführt werden, wird es nicht zu einer untechnischen Lehre, wenn die Bedienperson lediglich ausführendes Organ ist ohne abwägend, bewertend oder interpretierend tätig zu werden (Bestätigung BPatGE 36, 77 - Einparkhilfe; BPatG Beschl. v. 18.06.1997 - 9 W (pat) 91/96).

    Auch unter diesen Umständen würde das nach Anspruch 11 beanspruchte Arbeitsverfahren nicht zu einer untechnischen Lehre im Sinne einer "Anweisung an den menschlichen Geist" (BPatGE 36, 77 - Einparkhilfe; Anders GRUR 1998, 604, 605 zu BPatG Beschluß v. 18.6. 1997 - 9 W (pat) 91/96).

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BPatG, 07.12.1999 - 20 W (pat) 14/99
    Die Patentinhaberin hat es dabei in der Hand, ob sie ihr Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher Merkmale des Ausführungsbeispiels nach Spalte 7 Zeilen 13-65 beschränkt (vgl. BGH GRUR 1990, 432 - Spleißkammer).
  • BGH, 14.01.1992 - X ZR 124/89

    Gegenstand patentgemäßer Lehre bei Produktzusammensetzung

    Auszug aus BPatG, 07.12.1999 - 20 W (pat) 14/99
    Die vorliegende Fallgestaltung ist damit ähnlich der eines beanspruchten Produkts mit Herstellungsangaben für einen einzelnen Bestandteil, wo nur nach dem Beitrag für die objektive Kennzeichnung des Produkts zu fragen ist, ohne daß das Herstellverfahren als solches zum Gegenstand des Beanspruchten wird (vgl. z.B. BGH GRUR 1992, 375 - Tablettensprengmittel).
  • BPatG, 14.06.1999 - 20 W (pat) 8/99

    Abgrenzung der Zwischenschaltung von menschlicher Verstandestätigkeit und

    Auszug aus BPatG, 07.12.1999 - 20 W (pat) 14/99
    Ein selbsttätiger und damit die Zwischenschaltung menschlicher Verstandestätigkeit ausschließender Ablauf des Arbeitsverfahrens (vgl. BPatG BlPMZ 1999, 442 - Automatische Absatzsteuerung) durch Automatisieren der in Reihenfolge und technischer Wirkung im Patentanspruch angegebenen Schalt- und Betätigungsvorgänge ist ohne weiteres vorstellbar.
  • BGH, 07.01.1955 - I ZR 67/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 07.12.1999 - 20 W (pat) 14/99
    Schließlich kann auch nichts im Sinne der Einwendungen der Einsprechenden daraus hergeleitet werden, daß bei widersprüchlichen Merkmalen in Patentanspruch, Beschreibung und Zeichnung der Inhalt des Patentanspruchs maßgebend ist und im Falle eines Widerspruchs zwischen Beschreibung und Zeichnung der Inhalt der Beschreibung (BGH GRUR 1955, 244).
  • BGH, 30.10.1990 - X ZB 18/88

    Aufnahme eines weiteren Merkmals aus der Beschreibung in den Patentanspruch

    Auszug aus BPatG, 07.12.1999 - 20 W (pat) 14/99
    Die hinzugenommenen Merkmale sind in der Patentbeschreibung - und an entsprechender Stelle in den ursprünglichen Unterlagen - vom zuständigen Fachmann, einem Physiker oder einem Hochschul-Ingenieur der Fachrichtung Nachrichtentechnik mit Praxiserfahrung auf den Gebieten Fernsprecheinrichtungen sowie Signal- und Gegensprechanlagen einschließlich deren Inbetriebnahme, als zu der jeweils beanspruchten Erfindung gehörend zu erkennen (vgl. BGH GRUR 1991, 307 - Bodenwalze).
  • BGH, 20.11.2001 - X ZB 3/00

    Abweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent

    Das Bundespatentgericht hat den Beschluß des Patentamtes aufgehoben und das Patent mit den neu gefaßten Ansprüchen und einer entsprechend angepaßten Beschreibung und ebenfalls angepaßten Zeichnungen aufrechterhalten; zugleich hat es nach dem Tenor die Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung (GRUR 2000, 408) zugelassen.
  • LG Ulm, 16.01.2007 - 10 O 157/06

    Die Besonderheiten im Arzneimittelbereich bzw. der Werbung im Gesundheitswesen

    Da es ausreichend ist, dass die Mitglieder des Verbandes in einem (abstrakten) Wettbewerbsverhältnis zur Verfügungsbeklagten stehen, es also genügt, dass eine nicht gänzlich unbedeutende (potentielle) Wettbewerbsbeeinträchtigung mit einer gewissen, wenn auch nur geringfügigen Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. BGH WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; GRUR 2001, 260 - vielfach Abmahner - GRUR 2001, 529, 531 - Herz-Kreislauf-Studie - GRUR 2000, 408, 440 - gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge), ist die Kammer nach dem Vortrag des Verfügungsklägers und der von ihm vorgelegten Unterlagen davon überzeugt, dass Unternehmen aus der einschlägigen Branche auf dem maßgeblichen Markt vom Verfügungskläger nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht repräsentativ vertreten werden, so dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann.
  • BPatG, 22.04.2009 - 20 W (pat) 8/04
    Ob ihm der eine oder andere Schritt, für sich genommen, erfinderisches Zutun nicht abverlangte, darauf ist -losgelöst von den übrigen Maßnahmen -bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit des insgesamt Beanspruchten nicht abzustellen (BPatGE 42, 157-174 -Gegensprechanlage).
  • BPatG, 29.04.2002 - 20 W (pat) 38/00

    Technische Bedeutung eines beanspruchten Erfindungsgegenstands aus dem Bereich

    Das nach dem Anspruch weiterhin noch erforderliche einleitende Eingreifen des Benutzers (Zahlungsgebers) nimmt dem beanspruchten Verfahren den technischen Charakter nicht, weil damit keine wertende Tätigkeit verbunden ist (BGH GRUR 2000, 1007 - Sprachanalyseeinrichtung; BPatG GRUR 2000, 408 - Gegensprechanlage, bestätigt durch BGH-Beschluß vom 20. November 2001, X ZB 3/00, Umbruch Seite 12).
  • BPatG, 16.07.2008 - 4 Ni 73/06
    Ob ihm der eine oder andere Schritt, für sich genommen, erfinderisches Zutun nicht abverlangte, darauf ist - losgelöst von den übrigen Maßnahmen - bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit des insgesamt Beanspruchten nicht abzustellen, sondern darauf, ob er die entsprechenden Maßnahmen aus dem Stand der Technik heraus in nahe liegender Weise gemeinsam gemäß der beanspruchten Merkmalsgesamtheit in Betracht zieht (BPatG in GRUR 2000, 408 - Gegensprechanlage, nachfolgend BGH in …
  • BPatG, 11.09.2002 - 20 W (pat) 3/00
    Der Erfolg der beanspruchten Lehre, das Verfahren zur Personalisierung des GSMChips, beruht jedoch nicht auf diesem Faktor, sondern auf dem selbsttätigen Aufeinanderfolgen der einzelnen Verfahrensschritte und deren selbsttätiger Ausführung (BPatG GRUR 1999, 1078 - Automatische Absatzsteuerung; BPatG GRUR 2000, 408 - Gegensprechanlage; BGH BlPMZ 2000, 276 - Sprachanalyseeinrichtung).
  • BPatG, 09.04.2002 - 20 W (pat) 38/00
    Das nach dem Anspruch weiterhin noch erforderliche einleitende Eingreifen des Benutzers (Zahlungsgebers) nimmt dem beanspruchten Verfahren den technischen Charakter nicht, weil damit keine wertende Tätigkeit verbunden ist (BGH GRUR 2000, 1007 - Sprachanalyseeinrichtung; BPatG GRUR 2000, 408 ­ Gegensprechanlage, bestätigt durch BGH-Beschluß vom 20. November 2001, X ZB 3/00, Umbruch Seite 12).
  • BPatG, 10.12.2008 - 4 Ni 37/07
    Vielmehr ist zu fragen, ob der Fachmann alle einzelnen aus dem Stand der Technik bekannten Maßnahmen in Verbindung mit seinem Fachkönnen aus dem Stand der Technik heraus in nahe liegender Weise gemeinsam gemäß der beanspruchten Merkmalsgesamtheit in Betracht zieht (BPatG, GRUR 2000, 408 -Gegensprechanlage).
  • BPatG, 11.06.2008 - 4 Ni 20/07
    Ob ihm der eine oder andere Schritt, für sich genommen, erfinderisches Zutun nicht abverlangte, darauf ist - losgelöst von den übrigen Maßnahmen - bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit des insgesamt Beanspruchten nicht abzustellen, sondern darauf, ob er die entsprechenden Maßnahmen aus dem Stand der Technik heraus in naheliegender Weise gemeinsam gemäß der beanspruchten Merkmalsgesamtheit in Betracht zieht (BPatG in GRUR 2000, 408 - Gegensprechanlage, nachfolgend BGH in …
  • BPatG, 18.01.2000 - 17 W (pat) 68/98
    Damit unterscheidet sich das vorliegende Verfahren auch von solchen, bei denen das Vorliegen einer technischen Lehre bejaht worden ist, weil der menschliche Benutzer bzw der Einsatz einer Bedienperson nicht zwingend erforderlich ist (vgl zB 20 W (pat) 14/99 vom 7.12.99 - Gegensprechanlage, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BPatG, 10.02.2016 - 20 W (pat) 4/14

    Grundlagen zur Feststellung der Patentfähigkeit eines Antennenmoduls für ein

  • BPatG, 20.07.2011 - 5 Ni 69/09
  • BPatG, 30.01.2008 - 20 W (pat) 6/04
  • BPatG, 11.02.2013 - 20 W (pat) 12/09
  • BPatG, 17.08.2011 - 7 W (pat) 6/09
  • BPatG, 01.03.2010 - 20 W (pat) 31/05
  • BPatG, 23.04.2003 - 19 W (pat) 17/02
  • BPatG, 11.09.2000 - 20 W (pat) 3/00
  • BPatG, 12.11.2012 - 20 W (pat) 24/07
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